TOP 10 sinnloser Standards: EKVO und WRRL vorne

TOP10 sinnloser Standards

Ergebnisse der ersten Erhebung: Unter den 168 Rathaus-Chefs war die Frage nach den „TOP 10 sinnloser Standards“. Und hier sind die „Gewinner“.

Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) und hier vor allem die ungeklärte Untersuchung der „Hausanschlüsse“ ist nach Ansicht der Parteiunabhängigen Bürgermeister in Hessen (PuB) der sinnloseste Standard. Das hat eine Umfrage unter den 168 „freien“ Rathaus-Chefs in Hessen ergeben. „Es ist selten ein ganzes Gesetzeswerk sinnlos“, erläuterte Bürgermeister Götz Konrad, der die Ergebnisse der ersten Erhebung ausgewertet hat. „Deshalb ist unsere ,TOP 10 sinnloser Standards‘ eine Gesprächsgrundlage. Wir wollen ja auch, dass die Gesetze handhabbar sind oder noch werden“, verdeutlich der Bürgermeister aus Eschenburg.

Genauso sei es auch mit dem zweiten Platz der TOP 10: „Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt ein gutes Ziel“, so Konrad. „Aber bei den vorgegebenen Werten, wie etwa der Phosphat-Reduzierung in Kläranlagen, geht es leicht ins Unmögliche. Hier besteht noch Klärungsbedarf.“

Platz 3 teilen sich die EU-Richtlinie Inspire, das Kinderförderungsgesetz und ungenaue Vorschriften zur Doppik. Auf Platz 6 kommt vom Bund die ab 2017 gültige Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), worin die Kommunen sich gegenüber den Konzernen grob vernachlässigt sehen. Auf Platz 7 kommen das sperrige Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, demnach auch Bauhof-Mitarbeiter geschult werden für Dinge, die sie eigentlich nicht brauchen, und das so genannte Leistungsentgelt beim Tarifvertrag (§ 18 TVÖD).

Der so genannte Kostenausgleich zwischen Kommunen beim Besuch ortsfremder Kinder in der Tagesstätte (§ 28 HKJGB) und überbordende Vorschriften beim Vergaberecht teilen sich den neunten Rang.

„Die Erhebung machen wir zur Dauereinrichtung“, schlägt Bürgermeister Konrad vor. Umfragen nerven bei jedem Posteingang, weiß der Rathaus-Chef. Deshalb einfach mal die Umfrage-Liste „TOP 10 sinnloser Standards“ für 2017 schon mal bereithalten und auffällige Gesetzeswerke notieren. Bis 30. September werden Vorschläge aus den Reihen der Parteiunabhängigen Bürgermeister angenommen, um die Ergebnisse dann bei der nächsten Herbstklausur zu präsentieren und zu diskutieren.